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  • AutorenbildJohannes Peter

Umzug in die Schweiz

Aktualisiert: 27. Feb.

Du ziehst in die Schweiz für eine neue Arbeitsstelle, dein Studium oder einfach dein nächstes Abenteuer? Da gibt es einiges zu beachten. Erhalte wichtige Informationen und nützliche Tipps rund um das Thema Einreise, Aufenthalt und Wohnen.

Hier findest du wichtige Informationen und nützliche Tipps zum Thema Wohnen in der Schweiz

Einreise, Aufenthalt und Arbeiten in der Schweiz

Für die Einreise und den Aufenthalt in der Schweiz, wird zwischen EU/EFTA-Staatsangehörigen und Drittstaatsangehörigen unterschieden. Auch ist es einen Unterschied, ob du in der Schweiz arbeiten oder studieren wills. Eine kurze Übersicht geben wir dir hier. Bitte konsultiere aber die offiziellen Stellen, um auf Nummer sicher zu gehen.


EU/EFTA-Staatsangehörige

Bist du EU-/EFTA-Staatsangehörige:r? Dann kannst du dich bis zu drei Monate ohne Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz aufhalten. Das heisst, du kannst deinen Wohnsitz jederzeit in die Schweiz bzw. nach Zürich verlegen. Für die Einreise brauchst du ein gültiger Reisepass oder eine gültige Identitätskarte.


Solltest du länger als drei Monate bleiben wollen, benötigst du eine Aufenthaltsbewilligung und musst dich persönlich innert 14 Tagen bei der zuständigen Einwohnerkontrolle melden und ein Aufenthaltsgesuch einreichen. Dieses wird von der Einwohnerkontrolle direkt ans Migrationsamt des Kantons weitergeleitet. Sind die Voraussetzungen für die Erteilung erfüllt, stellt das Migrationsamt den entsprechenden Ausländerausweis aus.


Du bist erwerbstätig und möchtest in der Schweiz arbeiten? Auch hier gilt, bis zu drei Monaten darfst du in der Schweiz ohne Bewilligung arbeiten. Folgende Aufenthaltsbewilligungen zur Erwerbstätigkeit gibt es ab drei Monaten:


Kurzaufenthaltsbewilligung (L) - wird erteilt, wenn ein Arbeitsvertrag von mehr als drei Monaten aber weniger als einem Jahr vorliegt. Ausserdem muss die durchschnittliche Arbeitszeit bei über 12 Stunden pro Woche liegen.





Aufenthaltsbewilligung (B) - wird erteilt, wenn ein unbefristeter oder überjähriger Arbeitsvertrag vorliegt. Ausserdem muss die durchschnittliche Arbeitszeit mehr als 12 Stunden pro Woche betragen.


Grenzgängerbewilligung (G) - EU/EFTA-Staatsangehörigen kann eine Grenzgängerbewilligung erteilt werden, sofern sie in einem EU/EFTA-Staat wohnen und von einem Arbeitgeber in der Schweiz angestellt sind.


Drittstaatsangehörige

Bei Drittstaatsangehörige ist es etwas komplizierter. Zusätzlich zur Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung, welche durch das Migrationsamt des Kantons erteilt werden, brauchst du für die Einreise in die Schweiz ein Visum.


Das Migrationsamt prüft den Antrag einer Aufenthaltsbewilligung und informiert die zuständige Schweizer Botschaft oder das Konsulat in deinem Wohnland, falls ein Visum benötigt wird und der Antrag angenommen wird. Das Visum muss somit immer von einer Schweizer Botschaft oder einem Konsulat im Ausland ausgestellt werden.


Eine Arbeitsbewilligung für Drittstaatsangehörige wird nur unter bestimmten, eher restriktiven Bedingungen erteilt. Es gibt jedoch einige Ausnahmen von diesen Bedingungen, jeder Fall muss aber gesondert betrachtet werden.

Der Antrag auf eine Arbeitsbewilligung muss in der Regel vom zukünftigen Arbeitgeber beim Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) gestellt werden.


Studieren in der Schweiz

Du kommst in die Schweiz, um zu studieren? Studierende aus EU/EFTA-Ländern sowie aus Japan, Malaysia, Neuseeland, Singapur und Grossbritannien sind von der Visumpflicht befreit. Jedoch musst du dich innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft bei der Einwohnerkontrolle am neuen Wohnort anmelden und eine Aufenthaltsbewilligung beantragen.


Studierende aus allen übrigen Ländern müssen bei der zuständigen Schweizer Auslandvertretung (Botschaft oder Konsulat) an ihrem Wohnort ein nationales Visum «D» beantragen, welches 3 Monate gültig ist und zur einmaligen Einreise in die Schweiz berechtigt. Nach der Einreise erhältst du eine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz, welche ebenfalls innerhalb von 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle am neuen Wohnort zu beantragen ist.


Weitere detaillierte Informationen für Studierende findest du bei den betreffenden Hochschulen wie z.B. der ETH Zürich oder Universität Zürich.


Wohnung finden in Zürich

In Zürich eine Wohnung zu finden, ist nicht immer ganz einfach.

Falls du eine eigene Wohnung bevorzugst, sind Homegate oder Flatfox die gängigsten Plattformen, für WG-Zimmer bieten sich Facebook, WGZimmer.ch und auch RonOrp.ch an.


Natürlich ist die Wohnungssuche vor Ort um einiges einfacher. Eine Möglichkeit ist es deshalb auch, dir für die ersten paar Wochen ein Hotel oder AirBnB zu buchen. Somit hast du Zeit vor Ort, eine passende Wohnung zu finden.


Eine Aufenthaltsbewilligung kannst du erst beantragen, wenn du eine längerfristige Unterkunft gefunden und einen Mietvertrag erhalten hast. Melde dich beim zuständigen Kreisbüro, welches für die temporäre Adresse zuständig ist und erkundige dich, wie du weiter vorgehen sollst, wenn du nach zwei Wochen noch nichts Längerfristiges gefunden hast.

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